Kaufvertrag und Notartermin beim Immobilienverkauf: Ablauf für Eigentümer
Kaufvertrag und Notartermin beim Immobilienverkauf: Reservation, Notar, Handänderung und Ablauf für Eigentümer in der Schweiz.
Der Weg vom Käufer zum Kaufvertrag und Notartermin ist für Eigentümer oft unübersichtlich: Reservation, Due Diligence, Finanzierung des Käufers, Notarwahl und Handänderung – jeder Schritt hat Fristen und Risiken.
Ein erfahrener Makler koordiniert den Ablauf, bereitet Unterlagen vor und begleitet Sie zum Notar. Auf makli.ch finden Eigentümer Makler, die den Verkaufsprozess bis zur Übergabe professionell führen.
Von der Reservation zum Kaufvertrag
Nach mündlicher Einigung unterzeichnen Käufer und Verkäufer eine Reservation oder Kaufvereinbarung – mit Anzahlung (typisch 1–10 %), Fristen für Finanzierung und Due Diligence. Erst wenn der Käufer die Hypothek sichert und alle Bedingungen erfüllt sind, folgt der öffentliche Kaufvertrag beim Notar.
Der Makler bereitet Grundbuchauszug, Gebäudeversicherung, Reglement bei Stockwerkeigentum und weitere Unterlagen vor. Käufer prüfen oft über makli.ch oder direkt – als Verkäufer profitieren Sie von einem strukturierten Ablauf.
Notartermin, Handänderung und Übergabe
Beim Notartermin wird der Kaufvertrag beurkundet, die Handänderungssteuer fällig (kantonal unterschiedlich) und der Kaufpreis überwiesen. Der Notar meldet die Handänderung im Grundbuch an. Erst mit Eintrag ist der Käufer Eigentümer.
Die Übergabe erfolgt meist am oder kurz nach dem Notartermin: Schlüssel, Zählerstände, Protokoll. Der Makler koordiniert Termine und stellt sicher, dass alle Parteien – Verkäufer, Käufer, Bank, Notar – synchronisiert sind. Vergleichen Sie auf makli.ch Makler mit Erfahrung im Abschlussmanagement.
Fazit: Makler wählen, der den Abschluss professionell begleitet
Kaufvertrag und Notartermin sind der kritische Abschnitt – Fehler oder Verzögerungen kosten Zeit und Nerven. Ein erfahrener Makler koordiniert alle Beteiligten.
Inserieren Sie kostenlos auf der Eigentümer-Seite von makli.ch und wählen Sie einen Makler mit nachweisbarer Abschlusserfahrung.